Korporation Triengen

GESCHICHTE


  • Korporationen gehen zurück auf die mittelalterlichen Dorfgemeinden, in denen Land und Wald von den Dorfgenossen gemeinsam verwaltet wurden.
  • Stimmberechtigt waren jeweils entweder die Besitzer bestimmter Liegenschaften oder Angehörige bestimmter Familien.
  • Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Gemeinden in politische Gemeinden und in Genossenschaften von Anteilshabern am Gemeindegut (heute Korporationen) aufgeteilt.
  • Anfang des 19. Jahrhunderts wurde es den Gemeinden im Kt. Luzern erlaubt, das Gemeindegut auf die Anteilshaber zu Privateigentum aufzuteilen. Dies wurde rege genutzt.
  • Das übrig gebliebene Korporationsgut, das seither von den Korporationsgemeinden verwaltet wird, war danach aber vergleichsweise bescheiden.

Heutige Bedeutung
  • Heute unterscheidet man im Kanton Luzern drei Arten von Gemeinden: die Einwohnergemeinden, die Kirchgemeinden und die Korporationsgemeinden.
  • Im Kanton Luzern gibt es heute noch 81 Korporationsgemeinden.
  • Es wird zwischen Personalkorporationen (Angehörige bestimmter Familien) und Realkorporationen (Besitzer eines bestimmten Grundstücks oder Hauses) unterschieden.
  • Die Korporationen verfügen über etwa 10500 Stimmberechtigte.
  • Für die Korporationen gilt neu das Gesetz für Korporationsgemeinden.

Aufgaben der Korporationen
  • Korporationen besitzen und verwalten heute vor allem Wald, Land und Liegenschaften.
  • Korportationen verfügen zudem auch über Wasserversorgungsanlagen, Schwimmbäder, Skilifte, Mehrfamilienhäuser, Holzschnitzelanlagen,...
  • Korpoarationen nehmen auch soziale Aufgaben war.