GESCHICHTE
- Korporationen gehen zurück auf die mittelalterlichen Dorfgemeinden, in denen Land und Wald von den Dorfgenossen gemeinsam verwaltet wurden.
- Stimmberechtigt waren jeweils entweder die Besitzer bestimmter Liegenschaften oder Angehörige bestimmter Familien.
- Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Gemeinden in politische Gemeinden und in Genossenschaften von Anteilshabern am Gemeindegut (heute Korporationen) aufgeteilt.
- Anfang des 19. Jahrhunderts wurde es den Gemeinden im Kt. Luzern erlaubt, das Gemeindegut auf die Anteilshaber zu Privateigentum aufzuteilen. Dies wurde rege genutzt.
- Das übrig gebliebene Korporationsgut, das seither von den Korporationsgemeinden verwaltet wird, war danach aber vergleichsweise bescheiden.
Heutige Bedeutung
- Heute unterscheidet man im Kanton Luzern drei Arten von Gemeinden: die Einwohnergemeinden, die Kirchgemeinden und die Korporationsgemeinden.
- Im Kanton Luzern gibt es heute noch 81 Korporationsgemeinden.
- Es wird zwischen Personalkorporationen (Angehörige bestimmter Familien) und Realkorporationen (Besitzer eines bestimmten Grundstücks oder Hauses) unterschieden.
- Die Korporationen verfügen über etwa 10500 Stimmberechtigte.
- Für die Korporationen gilt neu das Gesetz für Korporationsgemeinden.
Aufgaben der Korporationen
- Korporationen besitzen und verwalten heute vor allem Wald, Land und Liegenschaften.
- Korportationen verfügen zudem auch über Wasserversorgungsanlagen, Schwimmbäder, Skilifte, Mehrfamilienhäuser, Holzschnitzelanlagen,...
- Korpoarationen nehmen auch soziale Aufgaben war.